Die Halle dient in Übereinstimmung mit ein bestätigter Plan nach dem Berücksichtigen der Bestellungen von den Schulen, Sportklubs und Arbeitsbetrieben.
Training der Jugend, Sportvereinen und organisierten Gruppen durch Betrieben oder Institutionen kann nur unter der unmittelbaren Aufsicht und Betreuung der Sportlehrer oder verantwortlichen Personen nach der Hinterlegung dem Halleleiter der angemessenen Erklärung gestattet werden.
Sporthalle dürfen auch andere im Pkt. 2 erwähnte Personengruppen unter Bedingung dieser Ordnung nutzen.
Die Personen, die Recht für Nutzung der Sporthalle haben, haben kein Recht zur Abgabe ihrer Zeit der anderen Personen ohne es dem Leiter zu sagen.
Leiter der Sporthalle hat Recht alle Training kontrollieren und bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die weitere Benutzung der Sporthalle untersagen.
In der Sporthalle soll Ordnung und Sauberkeit gesorgt werden. Entscheidungen des Lehrers und des Leiters betreffen Alle.
Die Halle darf man nur mit sauberen, nicht abfärbenden Turnschuhen betreten.
Spiel- und Sportgeräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind nach Beendigung der vereinbarten Benutzungsdauer bzw. des Sportunterrichts unverzüglich in vorherige Stelle zurückzulegen, von dem sie genommen wurden und nach dem Zeitablauf für Unterrichtführung sollen sie die Halle verlassen.
Während der Benutzung der Sporthalle (auch der Bühne) ist das Verhalten, das lebensgefährlich für andere Personen ist, nicht erstattet und insbesondere:
- Rauchen und Genuss alkoholischer Getränke,
- das Wegwerfen von verschiedenen Gegenständen,
- das Vernichten der Gegenständen und Sportgeräten (z.B. Hängen auf dem Korbreif),
- das Übergehen über Tribünensicherheitsgeländer,
- das Mitbringen von Tieren.
Während der Wettspiele, Shows u.a. ist Organisator verpflichtet, die Benutzungsordnung zu unterwerfen und ist auch für die Sicherheit aller Personen sich befindend im Objekt verantwortlich.
Es ist nicht erstattet, dass die Personen, die Alkohol getrunken haben, Drogen genommen haben, die Halle betreten.
Für das Verhalten und Ordnung in den Räumen der Halle (Umkleideräume, Dusche, WC) ist der Unterrichtlehrer oder Gruppenleiter verantwortlich.
Personen, die die öffentliche Ordnung oder Vorschriften dieser Benutzungsordnung verletzen, werden aus der Halle verwiesen, unabhängig von Richten der Sache auf den Verfahrensweg.
Die Personen, die die Sportgeräte oder Gegenstände zerstören, tragen volle materielle Verantwortung für die Schaden.
Für die Gegenstände, die in den Umkleideräumen gelassen wurden, verantwortet Lehrer oder Gruppenleiter, der jedes Mal die Schlüssel vom Leiter bekommt, um die Umkleideräume abzuschließen.
Über alle Sachen, die in diesem Dienstvorschrift nicht erfasst sind, entscheidet in jedem Fall der Leiter der Halle oder sein Vorgesetzte.
Klagen und Anträge in der Sache der Nutzung der Halle und alle entstandenen Unklarheiten bei der Interpretation des Dienstvorschriften nimmt an und entscheidet der Direktor der Gesellschaft für Sport und Erholung „Wyspiarz”.